AGB

PROMAXX® Innovative PC Print Media GmbH

1. Ausschließliche Geltung unserer Bedingungen
Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu unseren Verkaufsbedingungen entgegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

2. Angebote – Nebenabreden – Vertragsinhalt
Unsere Angebote sind freibleibend in dem Sinne, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn wir die Bestellung bestätigen. Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sowie Vereinbarungen mit unseren Beauftragten bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. In Zweifelsfällen ist für den Vertragsinhalt ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

3. Warenbeschaffenheit – Toleranzen
Wir behalten uns vor, die bestellte Ware mit technisch bedingten Abweichungen in Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe, Abmessungen und sonstige Eigenschaften zu liefern. Wir fertigen innerhalb der Toleranzen nach Europa Norm EN 20.216. Insoweit stehen dem Besteller auch nicht Gewährleistungsansprüche zu. Wird die bestellte Ware speziell zur Ausführung des Auftrages angefertigt, gilt folgende Regelung für Mehr- oder Minderlieferung:
Bestellmenge unter 100.000 Bogen: bis zu 20.000 Bogen
Bestellmenge über 100.00 Bogen: bis zu 15 %
Berechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich gelieferten Menge.

4. Preise
Unsere Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung, Zoll, Versicherung, soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet, zuzüglich der MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe.

5. Abrufaufträge – Wareneinteilung – Teillieferungen
Bei Abrufaufträgen gilt die gesamte Auftragsmenge 1 Monat nach Ablauf der für den Abruf vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung 12 Monate nach Vertragsabschluß, als abgerufen. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich zu berechnen.

6. Versand
Bei der Verpackung handelt es sich im allgemeinen um Einwegverpackungen, die wir nicht zurücknehmen. Wir versenden die Ware auf dem nach unserem Ermessen und unserer Wahl günstigsten Versandweg. Unsere Sendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Versicherungen (z.B. Diebstahl, Beschädigung während des Transportes etc.) werden nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung des Auftraggebers und auf dessen Kosten abgeschlossen.

7. Lieferfrist
Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist, mindestens aber einer solchen von 4 Wochen, zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ersatz für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden kann er nicht verlangen. Fixgeschäfte bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

8. Haftung für Produktgefahren und für Fehler bei den Vertragsverhandlungen
Entsteht ein Schaden aus einer der gelieferten Ware anhaftenden Gefahr, mag diese auf einem Mangel der Ware beruhen oder mit ihrem vertragsgemäßen Zustand verbunden sein, oder entsteht ein Schaden dadurch, dass vor dieser Gefahr nicht oder nicht ausreichend gewarnt worden ist, kann der Geschädigte einen sich daraus für ihn etwa ergebenden Schadenersatzanspruch nicht gegen uns geltend machen, es sei denn, dass unsere Geschäftsleitung oder einer unserer Mitarbeiter den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

9. Gewährleistung
Für die von uns gelieferten Waren geben wir volle Garantie auf einwandfreie Qualität. Wir können jedoch keine Verantwortung für eventuelle, durch den Gebrauch unserer Produkte entstehenden Schäden übernehmen, da wir keinen Einfluss auf die Art der Lagerung und Handhabung unserer Erzeugnisse haben. Unsere Waren werden unter der Voraussetzung verkauft, dass der Kunde die Verwendungsfähigkeit des jeweiligen Produktes selbst unabhängig prüft. Eine eventuelle Haftung durch uns beschränkt sich auf den Wert der gelieferten Ware als solches. Aufgrund der Eigenschaften von selbstklebenden Materialien und Verbundkonstruktionen kann eine Garantie für diese Produkte nur für die Dauer von 12 Monaten ab dem Lieferdatum gegeben werden. Alle technischen Informationen, die in dieser Auftragsbestätigung oder sonstigen Druckschriften aufgeführt sind, wurden nach besten Wissen und sorgfältiger Prüfung aller Gegebenheiten erstellt. Sie stellen jedoch keine Eigenschaftszusicherung dar. Jegliche Haftung seitens PROMAXX Innovative PC Print Media GmbH ist ausgeschlossen.

10. Mängelrügen
Mängelrügen müssen unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, schriftlich angezeigt werden. In jedem Fall haften wir bei aufgetretenen Mängeln nur auf Nachbesserung. Ist diese nach unserer Erklärung technisch nicht möglich, so hat der Kunde lediglich das Recht auf Wandlung und Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch wegen Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluss sind in jedem Fall ausgeschlossen.

11. Zahlung
Die Zahlung hat spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum, rein netto ohne Abzüge auf unserem Konto zu erfolgen. Der Besteller ist nicht berechtigt, gegenüber unserem Zahlungsanspruch Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. Besteller, die in fremden Auftrag handeln, erklären ihren Schuldbeitritt und bleiben uns gegenüber in Haftung, bis die Zahlung unseres Auftraggebers bei uns eingeht. Die Annahme von Wechseln (Eigenakzepte und Kundenwechsel) bedarf besonderer Vereinbarung. Wechselzahlung gilt nicht als Bezahlung, stellt keine Stundung dar und berechtigt nicht zum Abzug von Skonto. Die Diskontspesen trägt der Käufer.

12. Urheberrecht
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stanzwerkzeuge, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

13. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit)-Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)-Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit)-Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldenforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag vor.

14. Erfüllungsort – Gerichtsstand – anwendbares Recht
Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist München, Gerichtsstand ist das Amtsgericht München. Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ein anderes Recht wird ausdrücklich ausgeschlossen.